Alles zur Vorabpauschale!

Thomas Niss
Gründer und CEO
Finanzwissen
8.1.2025
1.8.2025
5 Minuten

Vor einigen Tagen haben wir die sogenannte Vorabpauschale, Details dazu gleich unten, für dich ans Finanzamt überwiesen. In den nächsten Tagen erfolgt nun der Einzug von deinem Konto. Oft handelt es sich nur um einen sehr kleinen Betrag. Die Größenordnung reicht von einem Cent bis zu ein paar hundert Euro. Je mehr man bei Sunrise angelegt hat, desto höher kann die Vorabpauschale ausgefallen sein. Bitte stell deshalb sicher, dass das Konto, dass du bei Sunrise hinterlegt hast, ausreichend gedeckt ist, sodass es zu keiner Rücklastschrift kommt.

Vorabpauschale: Was steckt dahinter?

Grundsätzlich werden Kursgewinne erst beim Verkauf von Fondsanteilen realisiert. Die darauf entfallende Steuer (inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) wird direkt an das Finanzamt abgeführt. Seit einigen Jahren besteht in Deutschland jedoch die Regelung, dass Kursgewinne teilweise bereits vor dem Verkauf versteuert werden müssen. Diese Besteuerung erfolgt durch die Vorabpauschale, die sich auf nicht realisierte Kursgewinne bezieht.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Der zur Berechnung herangezogene Zinssatz, der sogenannte Basiszinssatz, wird zu Jahresbeginn veröffentlicht und orientiert sich an der Rendite langfristiger deutscher Bundesanleihen. Im Jahr 2024 betrug dieser Zinssatz 2,29%. Der Gesetzgeber sieht vor, dass zumindest auf nicht realisierte Gewinne, die der Kursentwicklung von Bundesanleihen entsprechen, Steuern zu zahlen sind.

Bei Fonds mit Ausschüttungen wird die Ausschüttung von der Vorabpauschale abgezogen, da auch auf diese Steuer erhoben wird. Die Vorabpauschale kann daher als eine Art Mindestausschüttung verstanden werden. Übersteigt der ausgeschüttete Betrag die rechnerische Vorabpauschale, entfällt eine zusätzliche Besteuerung durch die Vorabpauschale. Für Fondsanteile, die im Laufe eines Jahres erworben wurden, wird die Vorabpauschale anteilig für die Haltedauer berechnet.

Besteuerung beim Verkauf der Fondsanteile

Die im Rahmen der Vorabpauschale besteuerten Gewinne werden beim Verkauf der Fondsanteile berücksichtigt, indem sie den Kaufpreis erhöhen. Dies reduziert den zu versteuernden Gewinn beim Verkauf.

Beispiel: Lag der Kaufpreis eines Fondsanteils bei 100 Euro und betrug die Vorabpauschale 2 Euro, wird beim Verkauf für die Steuerberechnung ein Kaufpreis von 102 Euro angesetzt. Bei einem Verkaufspreis von 120 Euro wäre der steuerpflichtige Gewinn somit 18 Euro statt 20 Euro.

Teilfreistellung, Verlustausgleich und Pauschbetrag

Die Vorabpauschale wird wie ein regulärer Gewinn in der Steuerberechnung behandelt. Dabei reduzieren Regelungen wie die Teilfreistellung (bei der 30 % der Gewinne steuerfrei bleiben), ein möglicher Verlustausgleich oder der Sparerpauschbetrag (bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags) die zu versteuernde Vorabpauschale. In vielen Fällen kann die Vorabpauschale dadurch auf null reduziert werden.

Grundsätzlich werden Kursgewinne erst beim Verkauf von Fondsanteilen realisiert. Die darauf entfallende Steuer (inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) wird direkt an das Finanzamt abgeführt. Seit einigen Jahren besteht in Deutschland jedoch die Regelung, dass Kursgewinne teilweise bereits vor dem Verkauf versteuert werden müssen. Diese Besteuerung erfolgt durch die Vorabpauschale, die sich auf nicht realisierte Kursgewinne bezieht.

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